Meldepflicht der Bienenvölker

 Völkermeldung 2020 an den Verein 

Wir sind verpflichtet, pro Mitglied die Anzahl der in 2020 eingewinterten Völker an den Landesverband Bayern zu melden, damit der Werbebeitrag, der an den D.I.B. abzuführen ist (0,26 Euro pro Volk), für den Beitrag 2021 errechnet werden kann.  
Bei Neumitgliedern ist die Anzahl vorhandener bzw. geplanter Völker zu melden.

Bitte schreibt dazu eine E-Mail mit eurer Völkerzahl an unsere Kassierin: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 Jeder Nachwuchsimker ist verpflichtet seine Bienenvölker dem Veterinäramt zu melden 

Viele bayerische Nachwuchsimker haben jetzt ihre zweijährige Ausbildung beendet und haben nun auch gewisse Pflichten zu erfüllen.

 

Jeder Imker ist verpflichtet spätestens mit Beginn der Bienenhaltung den Standort seiner Bienenvölker dem für den Standort zuständigen Veterinäramtes zu melden. Im §1 der Bienenseuchenverordnung heißt es hierzu: "Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen."  

Diese Regelung gilt unabhängig vom Auftreten von Bienenseuchen. Die Mitgliedschaft in einem Verein bedeutet nicht, dass eine Meldung an das Veterinäramt automatisch stattgefunden hat oder stattfindet. Es ist Pflicht eines jeden Imkers selbst, das Veterinäramt zu verständigen.

Die Information vom Landesverband ist hier zu finden: http://www.lvbi.de/rechtliches/anzeigepflicht/

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